Meine Rede im Bayerischen Landtag am 05. November 2024
In der jüngsten Plenarsitzung des Bayerischen Landtags wurde der Antrag der AfD diskutiert, der eine Verschärfung des Strafrechts zum besseren Schutz politischer Akteure und ihrer Unterstützer fordert. Die Partei argumentierte, dass Angriffe auf politische Personen zugenommen hätten und daher ein besonderer Schutz notwendig sei. Konkret fordert der Antrag, dass Politiker und ihre Wahlhelfer mit ähnlichen Schutzmaßnahmen wie bestimmte Berufsgruppen unter den Paragrafen 114 und 115 des Strafgesetzbuches gestellt werden.
Warum dieser Antrag nicht der richtige Weg ist
Die Forderung nach einem gesonderten Schutz von Wahlplakaten und Wahlhelfern lässt jedoch einige wesentliche Punkte außer Acht. Zwar ist die Zunahme von Angriffen auf politisch engagierte Menschen besorgniserregend, aber das bestehende Strafrecht bietet bereits effektive Mittel, um solche Taten zu verfolgen. Angriffe auf Politiker und auch Vandalismus an Wahlplakaten sind schon heute strafbar. Zusätzliche Maßnahmen wurden durch die bayerische Staatsregierung eingeführt, wie die Verschärfung der Strafandrohung gemäß § 46 StGB, die politische Gewalt als besonders verwerflich einstuft.
Verschärfungen würden in die falsche Richtung führen
Die AfD schlägt jedoch eine Erweiterung des bestehenden Schutzes vor, die aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten ist. So sollen beispielsweise Beschädigungen von Wahlplakaten als gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB behandelt werden – ähnlich wie es für Kulturgüter und Denkmäler gilt. Dies würde den Schutz von Wahlplakaten auf ein Niveau heben, das kaum verhältnismäßig ist, und wäre mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden.
Unklarheiten im Antrag und gesellschaftlicher Diskurs
Ein weiterer Kritikpunkt ist die unklare Definition, welche Personen unter den Begriff „politische Akteure“ fallen sollen. Der Antrag geht nicht darauf ein, ob dieser Schutz auch für ehrenamtlich tätige Menschen gelten würde. Besonders problematisch ist jedoch, dass Strafverschärfungen wenig zur Lösung gesellschaftlicher Polarisierungen beitragen können. Statt härtere Gesetze zu fordern, müssen wir durch politische Bildung und den Dialog einen gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Verrohung des Diskurses entgegenwirken
Es ist zudem auffällig, dass die AfD selbst oft durch ihre Rhetorik zur Verrohung des Diskurses beiträgt und so die Konflikte innerhalb der Gesellschaft weiter anheizt. Daher lehnen wir den Antrag ab und setzen uns stattdessen für ein respektvolles Miteinander und eine offene politische Kultur ein, die ohne unnötige Strafverschärfungen auskommt.
Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, ein politisches Klima zu fördern, das ohne zusätzliche Bürokratie für den Zusammenhalt und den gegenseitigen Respekt eintritt.